Magenverkleinerung: Kasse übernimmt keine KostenMainz (dpa) - Die gesetzliche Krankenversicherung muss Übergewichtigen nicht die Operation für eine Magenverkleinerung zum Abnehmen zahlen. Das hat das
Landessozialgericht (LSG) Rheinland- Pfalz in Mainz in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil entschieden
(Az.: L 5 KR 86/03).
Der Beschluss gilt nach Meinung der Richter zumindest so lange, bis der oder die betroffene Übergewichtige alle herkömmlichen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat - wie etwa eine ärztlich kontrollierte Gewichtsabnahme und das Gespräch mit Selbsthilfegruppen.
Außerdem darf der Patient nicht an schwerwiegenden Folgeerkrankungen leiden. Das Gericht wies mit seinem grundlegenden Urteil die Klage einer übergewichtigen Frau gegen ihre gesetzliche Krankenversicherung ab. Die Klägerin hatte von der Krankenkasse verlangt, die Kosten für die operative Einbringung eines Silikonbandes zu übernehmen. Damit soll der Magen verkleinert und so das Essverhalten geändert werden.
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